Auf- und Abbau der Stände
Aufbau
Die Standeinrichtungen der Aussteller erfolgen am Donnerstagmorgen ab 07 .00 Uhr und müssen bis Freitagmittag 12.00 Uhr abgeschlossen sein.
Ab Freitagmittag erfolgt die Reinigung der Ausstellung. Jeder Aussteller ist für die Reinigung in seinem gemieteten Stand selber verantwortlich. Für die Reinigung ausserhalb der Stände ist das OK zuständig.
Am Freitag sind alle Stände ab 16.00 Uhr zur Präsentation bereit.
Abbau
Das Abräumen der Ausstellungsgüter ist vom Aussteller, direkt ab Ausstellungsende (Sonntag, 17.00 Uhr) bis Montag 12.00 Uhr in eigener Verantwortung zu vollziehen.
Vor Ausstellungsende (Sonntag, 17.00 Uhr) ist das Ausräumen untersagt. Die Bewachung des Ausstellungsgeländes endet am Montagmorgen.
Waren, Gegenstände und Dekorationsmaterial, welche ab Montag 12.00 Uhr noch auf dem Ausstellungsareal herumliegen, gelten als aufgegeben. Das OK lehnt nach diesem Zeitpunkt jede Haftung ab.